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   BGH, 18.01.2012 - IX ZB 1/12   

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https://dejure.org/2012,529
BGH, 18.01.2012 - IX ZB 1/12 (https://dejure.org/2012,529)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2012 - IX ZB 1/12 (https://dejure.org/2012,529)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12 (https://dejure.org/2012,529)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    bb) Demgegenüber hat der Senat die Regelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers dahingehend ausgelegt, dass das Zulassungserfordernis sich auf Rechtsbeschwerden gegen solche Beschwerdeentscheidungen bezieht, die seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, Rn. 2).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 12/12

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bei fehlender Zulassung des Rechtsmittels

    Nach Art. 103 f Satz 1 EGInsO bezieht sich das Zulassungserfordernis auf Rechtsbeschwerden gegen solche insolvenzrechtliche Beschwerdeentscheidungen, die seit der Aufhebung des § 7 InsO am 27. Oktober 2011 erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, Rn. 2; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rn. 9).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 296/11

    Rechtsbeschwerde gegen Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Erfordernis

    bb) Demgegenüber hat der Senat die Regelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers dahingehend ausgelegt, dass das Zulassungserfordernis sich auf Rechtsbeschwerden gegen solche Beschwerdeentscheidungen bezieht, die seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, Rn. 2).
  • BGH, 16.05.2012 - IX ZB 49/12

    Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des

    Dabei ist im Streitfall gemäß der Übergangsregelung des Art. 103f Satz 1 EGInsO das neue Recht anzuwenden, weil die angefochtene Beschwerdeentscheidung nach dem 26. Oktober 2011 erlassen worden ist (vgl. BT-Drucks. 17/5334 S. 9; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, juris Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, juris Rn. 2; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11).
  • BGH, 13.03.2012 - IX ZB 10/12

    Zulässigkeit von Rechtsbeschwerden gegen Beschwerdeentscheidungen im

    Die Neuregelung ist gemäß Art. 103f Satz 1 EGInsO auf die Rechtsbeschwerde gegen solche Beschwerdeentscheidungen anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - IX ZB 294/11, WM 2012, 276 Rn. 5; vom 18. Januar 2012 - IX ZB 1/12, juris Rn. 2; vom 25. Januar 2012 - IX ZB 301/11, juris Rn. 2).
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